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Was ist neu ab 1 Januar 2017

Eine wichtige Neuerung kann Leben retten.

Ab dem 1.Januar2017 sind Rauchmelder Pflicht.

Diese kleinen Geräte, die unter der Decke installiert werden sind landesweit in allen Häusern und Wohnungen Pflicht. Hauseigentümer und Vermieter müssen die Geräte in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren installieren. Bereits seit April 2013 müssen alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, bis zum 1. Januar nun auch bestehende Bauten. Rauchwarnmelder sind preiswert und mit wenigen Handgriffen für jeden Laien zu installiert. Die Anschaffung dient der eigenen Sicherheit. Beim Kauf sollten Sie auf die Prüfzeichen VDE und VDS zu achten. Sie stehen für eine geprüfte Qualität.

80 Prozent der Brandtoten sind Opfer des Rauchs und nicht des Feuers.

Eine Rauchvergiftung kann bereits nach zwei Minuten tödlich sein, zwei Drittel der Opfer werden im Schlaf überrascht. Die Rauchentwicklung im Schlaf zu bemerken ist nicht so einfach. Wir können auch im Schlaf riechen. Frauen besser als Männer wie Studien zeigten. Doch der Geruchssinn ist im Schlaf nicht so ausgeprägt wie tagsüber. Der Qualmende Rauch weckt nicht, weil der Geruchssinn im Schlaf heruntergefahren wird. Nur ein Rauchmelder biete Schutz und Sicherheit.
Gefährliche Gase

Kohlenmonoxid tötet oft im Schlaf
Die bei einem Brand entstehenden Gase sind viel gefährlicher als Flammen oder Rauch. Erstickungsgase wie Kohlenmonoxid und -dioxid können tödlich wirken.
Kohlenmonoxid (CO) entsteht etwa bei Bränden in geschlossenen Räumen. Wer hohen Konzentrationen ausgesetzt ist, kann innerhalb weniger Minuten sterben. Schon geringe Mengen führen dazu, dass das Blut weniger Sauerstoff transportieren kann. Bei einer Vergiftung mit Gas kommt es zu Atemnot, Husten, Verwirrtheit, Herzversagen und Erbrechen. Wer gerettet wird, leidet oft noch Monate später an Gedächtnisstörungen, Lähmungen oder Schwindel. Zur Therapie einer Vergiftung wird zum Beispiel eine Sauerstoffüberdruckbehandlung eingesetzt.

Was sagt die Versicherung?

Grundsätzlich müssten Versicherte die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen befolgen, also auch die Installation von Rauchmeldern. Praktisch gibt es bislang kaum Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn ein Rauchmelder fehlt. Denn für eine Weigerung der Versicherung, den Brandschaden zu begleichen, müsste das Fehlen des Rauchmelders für den Brand ursächlich sein. Doch wer will es schon so weit kommen lassen.

Wie befestige ich Rauchmelder richig?

7 Tipps zu Rauchmeldern

  1. Die Brandmelder sollten immer in der Mitte des Raumes aufgehängt werden.
  2. Die Batterien sind regelmäßig zu prüfen falls sie kein Elektrisches System haben.
  3. Rauchmelder nicht zukleben.
  4. Feuer – und Rauchmelder nur im Fachhandel kaufen, mit den Gütesiegeln zum Beispiel VDS. Hier der Link zum Test der Stiftung Warentest.
  5. Rauchmelder nicht an sehr zugigen Stellen anbringen, das führt zu Fehlalarmen
  6. Rauchmelder mit Funkverbindung zueinander sind noch effektiver.
  7. In der Küche und im Badezimmer können die Rauchmelder nerven. Die ständigen Fehlalarme durch Kochen oder Duschen sind ein Ärgernis. Hier besser auf Rauchmelder verzichten.

Auf Rauchmelder im Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur oder auch im Treppenhaus sollten sie aber großen Wert legen.

Gerade im Schlaf sind wir verletzlich. Schützen sie Ihren Schlaf und den Schlaf Ihrer Liebsten und denken sie an die Installation von Rauchmelder.

Schöne und sichere Träume

wünscht Ihnen

Christine Lenz

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